Parksituation in der Sternbergstraße

Von Betroffen in der Sternbergstraße wurde unserem Bürgerverein zu Beginn des Jahres zugetragen, dass es in der Sternbergstraße vermehrt zu Konflikten angesichts des Baumscheibenparkens kommt (also des Parkens auf der Straße entlang von Flächen, die mit Bäumen gepflanzt sind).

Abgestellte Autos haben hier oftmals zur Folge, dass PKWs, die auf den ausgewiesenen Parkplätzen geparkt sind, nicht mehr richtig ausparken können bzw. in Kauf nehmen müssen, den vor der Baumscheibe geparkten PKW zu beschädigen. Ursache ist, dass die Baumscheiben kürzer sind als an manch anderen Stellen in der Stadt.

Wir haben zur Klärung bei der Stadt nachgefragt und folgende Einschätzung erhalten:

Nach §12 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung ist das Parken grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand vorgesehen. Das Baumscheibenparken wird dabei toleriert, hängt aber immer von den konkreten örtlichen Gegebenheiten und der Länge des parkenden Autos ab. Grundsätzlich gilt: das Fahrzeug darf nicht in eine Parkbucht hineinragen, ein in der Parkbucht parkendes Fahrzeug darf nicht beim Ein- und Ausparken behindert werden.

Für die Sternbergstraße gilt: Die Baumscheiben in der Sternbergstraße sind zu kurz, so dass dort nicht in zweiter Reihe geparkt werden kann. Die VertreterInnen der Verkehrsaufsicht werden in Zukunft auch vermehrt überprüfen, ob die Vorschriften zum Abstellen des PKWs eingehalten werden. Bei Handlungsbedarf können sich BürgerInnen auch selbst an das Ordnungsamt wenden entweder unter der Behördennummer 115 oder direkt unter 0721/133-3903.

Ergänzend möchten wir zu dem Thema „Parken in der Oststadt“ darauf hinweisen, dass das Parken des PKWs eigentlich nur an den explizit ausgewiesenen Parkplätzen gewünscht ist. Beim Abstellen des PKWs in zweiter Reihe oder ähnlichen Stellen, die nicht explizit ausgewiesen sind, wird öffentlicher Raum in Anspruch genommen, was für andere Nutzergruppen eine Einschränkung oder auch erhöhte Gefährdung (z.B. Unfallgefahr wg Unübersichtlichkeit) einher gehen kann. PKW-NutzerInnen sollten wissen, dass es sich bei diesen vermeintlichen „PARKPLÄTZEN“ nur um ParkMÖGLICHKEITEN handelt.

Beim Parken an Kreuzungen gilt außerdem, dass der Abstand von mind. 5 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten eingehalten werden muss (§12 Absatz 3 Nummer 1 der StVo). Übergänge z.B. Sternberstraße Ecke Essenweinstraße sind im Namen des freundlichen Miteinanders ebenfalls freizuhalten, so dass Fußgänger ohne Risiko die Fahrbahn überqueren können.

Für ein gutes Miteinander in der Oststadt, möchten wir daher alle PKW-NutzerInnen ermutigen ihr Parkverhalten zu überdenken. Insbesondere wenn der PKW nur selten genutzt wird, möchten wir auf die Möglichkeit des Parkens in Garagen, z.B. am Fasanengarten oder in individuell zu mietenden Garagen z.B. im Mosch-Center oder in der Theodor-Rehbock-Straße aufmerksam machen. Wir würden es begrüßen, wenn PKWs – insbesondere bei längeren Stillstandsphasen – nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt würden.

Weniger in zweiter Reihe abgestellte Autos bedeutet im Gegenzug weniger Konflikte im Verkehr, mehr Sicherheit beim Straßenqueren für Fußgänger vgl. Übersichtlichkeit, und überhaupt mehr Platz im öffentlichen Raum für uns alle!

AH für BV-Oststadt

BV-Oststadt