Neues zu Parkausweisen und Bernhardusplatz

Parkausweisberechtigte in der Anwohnerparkzone

Im letzten Jahr gab es Unmut bei den Geschäftsinhabern im Bereich der Anwohnerparkzonen. Sie konnten es nicht verstehen keine Parkausweise zu bekommen. Mißverständliche Äußerungen des Ordnungsamtes in einem Artikel der BNN haben uns glauben lassen, dass Parkberechtigungen in einer städtischen Verordnung geregelt werden und somit den Geschäftsinhabern Parkausweise zugestanden werden könnten. Wir wurden leider eines Besseren belehrt: Laut Straßenverkehrsordnung stehen Parkausweise leider nur den Anwohnern der entsprechenden Parkzonen zu. Geschäftsinhaber, die dort nicht wohnen, gehen leider leer aus.

Neugestaltung des Bernhardusplatzes ist 2022 und 2023 vorgesehen

Aussagen der Stadtverwaltung im letzten Jahr in BNN Artikeln haben im Bürgerverein der Oststadt die Befürchtung aufkommen lassen, dass der Bernhardusplatz erst wieder Mitte oder Ende des Jahrzehnts den Bürgern zur Verfügung stehen wird. Derzeit ist er noch mit Baustelleneinrichtungen für den Bau der U-Strab blockiert. In einer Anfrage des Bürgervereins an den Oberbürgermeister wurde betont, dass man – wegen der abzusehenden Geldknappheit – auch provisorische Ausführungen vorübergehend hinnehmen würde, wenn nur der Platz der Bevölkerung bald wieder zur Verfügung stehen werde. Die Antwort des Oberbürgermeisters war daraufhin positiv: Vorübergehende Provisorien wären insgesamt teurer; die Stadtverwaltung beabsichtige die Maßnahmen zur Neugestaltung des Platzes im städtischen Haushalt 2022/23 zu berücksichtigen, sofern der Gemeinderat dem zustimme.,Wir können also darauf hoffen, dass wir bald wieder einen dann schöneren und grüneren Platz mit viel Aufenthaltsqualität haben werden.

Jürgen Scherle